Teresa Stammel

Hebamme

Was Sie wissen sollten

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin in Anspruch genommen werden!

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Kran- kenkassen, Sozialämter und auch der privaten Kranken- versicherungen.

Hebammenhilfe bei der Geburt:
Bei jeder Geburt ist eine Hebamme dabei, ob zu Hause, in der Klinik, in der Praxis oder im Geburtshaus. Normal verlaufende Geburten leitet die Hebamme in eigener Verantwortung.

Hebammenhilfe am Wochenbett:
Bis zum 10. Tag nach der Geburt hat jede Mutter und ihr Kind Anspruch auf tägliche Betreuung durch eine Hebamme. Nach Bedarf verlängert sich die Betreuung bis zu mindestens acht Wochen. Bei einem Klinikaufenthalt nach der Geburt erlischt dieser Anspruch nicht. Die Betreuung umfasst u. a. medizinische Beobachtungen von Mutter und Kind, Anleitung und Beratung zum Stillen und zur Pflege des Kindes

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